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AGB
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. Allgemeines
1.1
.e-mando® ist ein Projekt der Firma
Fischstr. 31a 27749 Delmenhorst Deutschland(nachfolgend e-mando® genannt).
1.2.
Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Kunden sind nicht Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn wir von diesen Bedingungen Kenntnis genommen oder erlangt haben.
1.3.
e-mando® kann die AGB jederzeit ändern oder ergänzen. e-mando® wird den Vertragspartner von einer Änderung in Kenntnis setzen. Die Änderung gilt vom Vertragspartner als angenommen und vereinbart, wenn er die Änderungsmitteilung erhalten hat. Eine entsprechende Mitteilung von e-mando® im Administrationsbereich gilt als Änderungsmitteilung an den Vertragspartner. Sollte dieser mit den Änderungen nicht einverstanden sein, wird er das Vertragsverhältnis mit e-mando® innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündigen.
1.4.
e-mando® und der Vertragspartner sind die einzigen Parteien, für die sich aus diesen Bestimmungen ein einklagbarer Rechtsanspruch ergibt. Ansprüche Dritter sind ausgeschlossen.
1.5.
Die Anerkennung der AGB durch den Vertragspartner ist zwingende Voraussetzung für eine Zusammenarbeit. Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung resultierenden Streitigkeiten ist Delmenhorst/ Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners anderweitige Regelungen vorsehen oder eine gesetzliche Bestimmung einen anderen Gerichtsstand vorsieht. Eine solche Regelung gilt bei Vertragsabschluss als geändert, sofern dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Die Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
1.6
. Der Vertragspartner sichert zu, dass die e-mando® mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, e-mando® jeweils unverzüglich über Änderungen zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von e-mando® binnen 8 Tagen nach Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.
2. e-mando® Leistungen
2.1.
Mitglieder von e-mando® erhalten Zugang zu Internetseiten, die e-mando® als Zugangsschutz zu geschlossenen Benutzergruppen einsetzen. Hierzu stehen zwei Tarife zur Verfügung (siehe Leistungsumfang). In Kombination mit dem Zugangssystem bietet e-mando® eine Reihe von Zusatzleistungen an, die dem Mitglied im Mitgliederbereich zugänglich sind. Unter anderem besteht die Möglichkeit verschiedene Zahlungssysteme zuzuordnen, und so per „Klick“ im Internet zu bezahlen.
2.2.
Ein umfangreiches Katalogverzeichnis steht im Mitgliederbereich zur Verfügung. Hier können auch alle persönlichen Daten eingesehen und verwaltet werden.
2.3.
Der Vertragspartner erhält während der Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, befristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der jeweils erforderlichen Software sowie notwendigen Schnittstellen. Es ist dem Vertragspartner ausdrücklich untersagt Quelltexte von Software und Schnittstelleninformationen für eigene Zwecke zu kopieren, zu verändern und zu anderen, als den vertraglich vereinbarten Zwecken einzusetzen. Quelltexte von Software und Schnittstelleninformationen Dritten zu überlassen, Nutzungsrechte einzuräumen oder Einsicht in diese Informationen zu gewähren ist verboten. Verstöße gegen diese Bestimmung werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
2.4.
Dem Mitglied stehen zwei unterschiedliche Mitgliedsysteme zur Verfügung:
- e-mando® Standard:
Der Jahresbeitrag beträgt 10,00 Euro. Mitglieder haben Zugang zu allen von e-mando® geschützten Seiten mit Ausnahme der „e-mando® Gold“ Seiten.
- e-mando® Gold:
Der Monatsbeitrag beträgt 15,00 Euro. Mit diesem Zugang wird eine riesige Zahl von Internetseiten erreicht, ohne dass weitere Kosten oder Beiträge entstehen. Weitere, verbilligte Zugänge mit längeren Laufzeiten und Zusatzleistungen können je nach Angebotslage telefonisch bestellt werden.
- Erstanmeldung:
Bei der Erstanmeldung entstehen einmalige Setup-Kosten in Höhe von 15,00 Euro. Der Versand ins Ausland erfolgt über UPS, wodurch weitere Kosten entstehen.
Ein Verzeichnis aller Seiten steht im Mitgliederbereich zur Verfügung.
3. Vertrag
3.1.
Vertragspartner von e-mando® müssen sich über die hierfür vorgesehenen Antragsformulare bei e-mando® anmelden. Sie können dabei unter den verschiedenen Beitragsmöglichkeiten und Verifizierungsverfahren wählen. Eine Anmeldung kann ebenfalls telefonisch erfolgen. Ein Vertrag kommt zustande, sobald dem Kunden die Annahme des Antrages per E-Mail bestätigt wurde.
3.2.
Der Kunde kann seine Bestellung innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen. Die Frist ist gewahrt, wenn in der genannten Zeit eine entsprechende E-Mail oder schriftliche Nachricht bei e-mando® eingeht. Die gültigen Adressen werden im Impressum von e-mando® angezeigt. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich, wenn Leistungen von e-mando® während der Rücktrittsfrist bereits in Anspruch genommen wurden und die Widerspruchsfrist so verkürzt wurde. Das Widerrufsrecht erlischt ebenfalls, wenn zugeschickte Software (USB-Stick) vom Kunden genutzt, bzw. entsiegelt wurde. Bei einer vorzeitigen Kündigung erlöschen alle Nutzungsrechte, überlassene Gegenstände sind unverzüglich zurückzugeben. Zu den bereits in Anspruch genommenen Leistungen zählen auch die Versand und Setupkosten, die aufgrund der Bestellung bereits entstanden sind. Werden überlassene Gegenstände nicht zurückgegeben, erfolgt entsprechende Berechnung.
3.3.
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch nach Ablauf der jeweils vereinbarten Zahlungsperiode um eine weitere Zahlungsperiode, wenn nicht 7 Tage vor der nächsten Verlängerung schriftlich gekündigt wurde.
3.4.
Beiträge und Kosten werden nach der Bestellung abgebucht oder dem Kartenkonto belastet. Eventuelle Rückerstattungen erfolgen ausschließlich per Überweisung auf ein hierzu angegebenes Konto.
3.5.
Bei nicht eingelösten Zahlungen oder Rückbelastungen werden Gebühren für Rückabwicklung in Höhe von 10,00 Euro und eine Mahngebühr in Höhe von 7,50 Euro berechnet. Das Mahnverfahren wird zunächst per E-Mail durchgeführt. Erfolgt keine Zahlung entstehen für das anschließende schriftliche Mahnverfahren weitere Kosten in Höhe von 10,00 Euro.
4. Pflichten und Haftung des Vertragspartners
4.1.
Der Vertragspartner verpflichtet sich seine Zugangsdaten geheim zu halten und keinem Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für Minderjährige. Eine Weitergabe oder Überlassung des Zuganges an Minderjährige kann eine Straftat nach § 184 StGB darstellen, die strafrechtlich verfolgt wird. Er verpflichtet sich e-mando® sofort zu informieren, wenn er erfährt, dass Dritte seine Zugangsdaten verwenden.
4.2.
Der Vertragspartner wird e-mando® umgehend unterrichten, wenn er seine Zugangsdaten verloren hat oder diese anderweitig abhanden gekommen sind.
4.3.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, jedwede Maßnahme zu unterlassen, die geeignet ist, dass Sicherheitssystem von e-mando® zu umgehen oder zu gefährden. Dies gilt auch dann, wenn hierbei Gerätschaften oder Programme von Dritten benutzt werden.
4.4.
e-mando® wird bei Verstoß gegen diese Bestimmungen stets prüfen ob eine strafbare Handlung vorliegt und gegebenenfalls Strafanzeige erstatten.
4.5.
Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die durch sein vertragswidriges Verhalten entstehen. Er verpflichtet sich in diesem Zusammenhang e-mando® von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten.
5. Website – Betreiber
5.1.
Betreiber von Websites können ihre Projekte bei e-mando® anmelden und so den Anforderungen nach einer geschlossenen Benutzergruppe nachkommen. Hierzu ist eine gesonderte Anmeldung auf der Homepage von e-mando® erforderlich.
5.2.
Für alle gewerblichen Nutzer gelten diese AGB in Verbindung mit den Richtlinien für die gewerbliche Nutzung, die im Mitgliederbereich von e-mando® eingesehen werden können.
5.3.
Für vermittelte Verträge zahlt e-mando® Provisionen entsprechend der jeweils gültigen Provisionstabelle. Bei der Verwendung von e-mando® Gold werden zusätzlich auch Provisionen für alle Tordurchgänge auch dann gezahlt, wenn der Vertrag nicht selbst vermittelt wurde. Alle Provisionen werden in Echtzeit angezeigt und am 15. des Folgemonats abgerechnet.
5.4.
Die Provisionstabelle kann ebenfalls im Mitgliederbereich eingesehen werden.
6. Haftung
6.1.
e-mando® übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit von Produkten. Eine Haftung gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Unterbrechungen der Datenübertragung, Ausfall oder Teilausfall von Systemen und Verlust von Daten, gleich aus welchem Grund. Der Haftungsausschluss gilt auch für alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von e-mando®.
6.2.
Sofern eine Haftung in Betracht kommt, beschränkt sich diese allein auf die Verfügbarkeit des jeweiligen Angebotes. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche die als Folge des Angebotsausfalls oder durch die Nutzung des Programms entstehen sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ebenfalls alle Ansprüche, die in Zusammenhang mit der Nutzung des e-mando® Programms und der entsprechenden Soft- bzw. Hardware stehen. Dies gilt sowohl für die Beeinträchtigung anderweitiger Programme, sowie für Datenverlust und Hardwareschäden. Diese Freistellung gilt auch für alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von e-mando®.
6.3.
Der Vertragspartner verpflichtet sich e-mando® auf Verlangen von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn e-mando® Schaden erleidet, der aus der Nichtbeachtung oder dem Bruch des Vertragspartners mit diesen AGB resultieren.
7. Sonstiges
7.1.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform ist gewahrt durch den Versand einer E-Mail an die letzte vom Vertragspartner bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Die E-Mail gilt als zugegangen mit ihrem Versand.
7.2.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält: Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn oder Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.